16.11.2010
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Zertifizierung nach AZWV

Seit Oktober 2010 ist die MR Fahrschule nach § 84 SGB III als zugelassener Bildungsträger zertifiziert. Dazu gehört auch die Zertifizierung nach § 85 SGB III für bestimmte Maßnahmen wie z.B. die beschleunigte Grundqualifikation, der Erwerb der Klasse C-CE mit Vorbesitz B bzw. C1/C1E und andere Maßnahmen.

Diese Zertifizierung bedeutet das Personen mit einem Bildungsgutschein diese Maßnahmen von der Agentur für Arbeit gefördert bekommen.